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letztes Update dieser Seite: Dienstag, 07. November 2006
2006 telino





Die Sachsenflagge

Die schsische Flagge ist historisch gesehen noch recht jung. Ausgangspunkt ihrer Farbgebung und damit ihrer Entstehung war eine Verfgung Friedrich Augusts I. vom 22. Mai 1815.

Mit dieser Verfgung wurde Generalleutnant von Lecoq beauftragt, das Kommando ber die damals am Rhein stehenden schsischen Truppen zu bernehmen und sie zu reorganisieren. Punkt 7 der Verfgung legte fest, dass die bislang nur weie Kokarde der schsischen Truppe mit einem breiten grnen Rand zu umgeben sei, um Verwechslungen mit anderen Kontingenten aus zu schlieen.

Die Kunde von dieser Festlegung eilte dem Knig bei seiner Rckkehr in die Heimat nach dem fr Sachsen wenig glorreichen Friedensschluss voraus: Dresden stand bereits im wei-grnen Fahnenschmuck. Herbeigeeilte Leipziger Studenten hatten sich mit wei-grnen Schleifen an den Revers geschmckt.

Soldaten trugen wei-grne Kokarden und die Beamten wei-grne Kordons an ihren Hten. Die frischen Farben symbolisierten den Neuanfang nach den fr Sachsen verlustreichen Befreiungskriegen. Der Freistaat Sachsen bernahm nach seiner Grndung 1918 die wei-grne Flagge vom untergegangenen Knigreich. Seither musste die Flagge zweimal staatlichem Totalitarismus weichen: Einmal ersetzten die Nationalsozialisten sie durch die Hakenkreuzfahne, und nach der Auflsung des Landes Sachsen und der Einrichtung dreier Bezirke als Verwaltungseinheiten in der DDR wurde sie nach nur kurzer Nachkriegs-Renaissance gegen die Flagge der DDR ausgetauscht. Ihre Tradition setzt sie nun seit 1990 wieder fort.

Das Sachsenwappen

Das Sachsenwappen geht auf die Herrschaft des Zweiges eines ursprnglich unterelbisch-niederschsischen Frstengeschlechtes, der Askanier, im Gebiet zwischen Harzvorland und Flming im 11. Jahrhundert zurck. Es besteht aus einem neunmal von Schwarz und Gold geteilten Schild, der heraldisch gesehen durch einen von rechts oben nach links unten verlaufenden grnen Rautenkranz berdeckt wird. Das schsische Wappen leitet sich heraldisch vom anhaltinischen ab, dessen Schild ebenfalls neunmal von Schwarz und Gold geteilt wurde. Die Rauten im Sachsenwappen markieren hchstwahrscheinlich den um 1200 erfolgten Verzicht der Herzge von Sachsen-Wittenberg auf die Stammlande ihres Frstengeschlechtes in Niedersachsen-Lauenburg. In ihrer Formgebung entsprechen die Rauten Schmuckformen des damals in Hochblte stehenden Architekturstils der Gotik.

Als das Askanier genannte Herzogsgeschlecht derer von Sachsen-Wittenberg 1422 im Mannesstamme ausstarb, verlieh der deutsche Kaiser Sigismund die Kur Sachsen zusammen mit dem Herzogtum an den Markgrafen Friedrich den Streitbaren von Meien. Zusammen mit der Kur Sachsen (dem Recht, als einer von sieben Frsten den deutschen Kaiser zu whlen) ging damit auch das Wappen auf die Wettiner ber und ebenso wie der Name "Sachsen" wanderte das heraldische Zeichen ein betrchtliches Stck elbaufwrts. Im Laufe der Jahrhunderte ergnzten die Wettiner das Wappen um Hermelin, den Lwen als Schildhalter und die Devise "Providentiae Memor" ("Der Vorsehung eingedenk").

 

Wappen des Landtages

 Wappen der Staatsregierung 

 


 

 

 

 



 

 

 

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Der 1918 gegrndete Freistaat Sachsen knpfte wieder an das alte berlieferte schsische Wappen mit Balkenschild und Rautenband an. In die Fortfhrung dieser heraldischen Tradition stellte sich dann auch ab 1990 das Bundesland Sachsen. Whrend die Verwaltung des Freistaates das Wappen in seiner schlichten, geraden Form nutzt, markiert der Landtag seine schsische Herkunft mit einer barocken Version des Zeichens. Es ist mglich, das Wappen mittig in die Sachsenfahne einzufgen.
 

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Aus der Sicht des Betrachters verluft der Rautenkranz von links oben nach rechts unten. Der Austausch von "rechts" und "links" entsteht dadurch, dass in der Heraldik die Wappen aus Sicht des Wappentrgers beschrieben (blasoniert) werden.


Das Schsische Landessignet - fr alle

Das Schsische Staatswappen ist ein Hoheitszeichen. Das heit, nur die Schsische Staatsregierung, der Ministerprsident, der Prsident und die Mitglieder des Schsischen Landtages und einige anderen Stellen (z.B. Behrden, Gerichte und Notare des Freistaates Sachsen) drfen es verwenden.

 

Dies ist in der Verordnung der Schsischen Staatsregierung ber die Verwendung des Staatswappens (WappenVO ) geregelt.

Verbnde, Firmen, Vereine und andere privaten Institutionen fragen hufig an, ob sie das Schsische Staatswappen beispielsweise auf Briefkpfen oder im Rahmen der ffentlichkeitsarbeit verwenden knnen, um ihre Zugehrigkeit zum Freistaat Sachsen zum Ausdruck zu bringen. Die Schsische Staatsregierung hat daher 1993 ein Landessignet herausgegeben, welches gewisse Wappenassoziationen aufweist und von jedermann auch als Herkunftszeichen - frei verwendet werden kann.
 

 

 

 

 


 

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Manchen Nutzern war dieses Landessignet zu modern und schlicht. Die Schsische Staatsregierung hat daher zum 1. Januar 2005 die Einfhrung eines weiteren Landessignets beschlossen. Dieses Signet, welches einen strkeren Bezug zum Schsischen Staatswappen aufweist, steht daher ab sofort neben dem bisherigen Landessignet zur freien Verwendung zur Verfgung. Das bisherige Landesignet kann selbstverstndlich weiterhin verwendet werden.

 

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