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Dienstag, 07. November 2006
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Die
Sachsenflagge
Die sächsische Flagge ist historisch gesehen noch recht jung. Ausgangspunkt
ihrer Farbgebung und damit ihrer Entstehung war eine Verfügung Friedrich Augusts
I. vom 22. Mai 1815.
Mit dieser Verfügung wurde Generalleutnant von Lecoq beauftragt, das Kommando
über die damals am Rhein stehenden sächsischen Truppen zu übernehmen und sie zu
reorganisieren. Punkt 7 der Verfügung legte fest, dass die bislang nur weiße
Kokarde der sächsischen Truppe mit einem breiten grünen Rand zu umgeben sei, um
Verwechslungen mit anderen Kontingenten aus zu schließen.
Die Kunde von dieser Festlegung eilte dem König bei seiner Rückkehr in die
Heimat nach dem für Sachsen wenig glorreichen Friedensschluss voraus: Dresden
stand bereits im weiß-grünen Fahnenschmuck. Herbeigeeilte Leipziger Studenten
hatten sich mit weiß-grünen Schleifen an den Revers geschmückt.
Soldaten trugen weiß-grüne Kokarden und die Beamten weiß-grüne Kordons an ihren
Hüten. Die frischen Farben symbolisierten den Neuanfang nach den für Sachsen
verlustreichen Befreiungskriegen. Der Freistaat Sachsen übernahm nach seiner
Gründung 1918 die weiß-grüne Flagge vom untergegangenen Königreich. Seither
musste die Flagge zweimal staatlichem Totalitarismus weichen: Einmal ersetzten
die Nationalsozialisten sie durch die Hakenkreuzfahne, und nach der Auflösung
des Landes Sachsen und der Einrichtung dreier Bezirke als Verwaltungseinheiten
in der DDR wurde sie nach nur kurzer Nachkriegs-Renaissance gegen die Flagge der
DDR ausgetauscht. Ihre Tradition setzt sie nun seit 1990 wieder fort.
Das Sachsenwappen
Das Sachsenwappen geht auf die Herrschaft des Zweiges eines ursprünglich
unterelbisch-niedersächsischen Fürstengeschlechtes, der Askanier, im Gebiet
zwischen Harzvorland und Fläming im 11. Jahrhundert zurück. Es besteht aus einem
neunmal von Schwarz und Gold geteilten Schild, der heraldisch gesehen durch
einen von rechts oben nach links unten² verlaufenden grünen Rautenkranz
überdeckt wird. Das sächsische Wappen leitet sich heraldisch vom anhaltinischen
ab, dessen Schild ebenfalls neunmal von Schwarz und Gold geteilt wurde. Die
Rauten im Sachsenwappen markieren höchstwahrscheinlich den um 1200 erfolgten
Verzicht der Herzöge von Sachsen-Wittenberg auf die Stammlande ihres
Fürstengeschlechtes in Niedersachsen-Lauenburg. In ihrer Formgebung entsprechen
die Rauten Schmuckformen des damals in Hochblüte stehenden Architekturstils der
Gotik.
Als das Askanier genannte Herzogsgeschlecht derer von Sachsen-Wittenberg 1422 im
Mannesstamme ausstarb, verlieh der deutsche Kaiser Sigismund die Kur Sachsen
zusammen mit dem Herzogtum an den Markgrafen Friedrich den Streitbaren von
Meißen. Zusammen mit der Kur Sachsen (dem Recht, als einer von sieben Fürsten
den deutschen Kaiser zu wählen) ging damit auch das Wappen auf die Wettiner über
und ebenso wie der Name "Sachsen" wanderte das heraldische Zeichen ein
beträchtliches Stück elbaufwärts. Im Laufe der Jahrhunderte ergänzten die
Wettiner das Wappen um Hermelin, den Löwen als Schildhalter und die Devise "Providentiae
Memor" ("Der Vorsehung eingedenk").
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Wappen des Landtages |
Wappen der Staatsregierung |
Bilderquelle: Sachsen.de
Der 1918 gegründete Freistaat Sachsen knüpfte wieder an das alte überlieferte
sächsische Wappen mit Balkenschild und Rautenband an. In die Fortführung dieser
heraldischen Tradition stellte sich dann auch ab 1990 das Bundesland Sachsen.
Während die Verwaltung des Freistaates das Wappen in seiner schlichten, geraden
Form nutzt, markiert der Landtag seine sächsische Herkunft mit einer barocken
Version des Zeichens. Es ist möglich, das Wappen mittig in die Sachsenfahne
einzufügen.
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²Aus der Sicht des Betrachters verläuft der Rautenkranz von links oben nach
rechts unten. Der Austausch von "rechts" und "links" entsteht dadurch, dass in
der Heraldik die Wappen aus Sicht des Wappenträgers beschrieben (blasoniert)
werden.
Das Sächsische Landessignet - für alle
Das Sächsische Staatswappen ist ein Hoheitszeichen. Das heißt, nur die
Sächsische Staatsregierung, der Ministerpräsident, der Präsident und die
Mitglieder des Sächsischen Landtages und einige anderen Stellen (z.B. Behörden,
Gerichte und Notare des Freistaates Sachsen) dürfen es verwenden.
Dies ist in der
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verwendung des Staatswappens (WappenVO
) geregelt.
Verbände, Firmen, Vereine und andere privaten Institutionen fragen häufig an, ob
sie das Sächsische Staatswappen beispielsweise auf Briefköpfen oder im Rahmen
der Öffentlichkeitsarbeit verwenden können, um ihre Zugehörigkeit zum Freistaat
Sachsen zum Ausdruck zu bringen. Die Sächsische Staatsregierung hat daher 1993
ein Landessignet herausgegeben, welches gewisse Wappenassoziationen aufweist und
von jedermann – auch als Herkunftszeichen - frei verwendet werden kann.
Bilderquelle: Sachsen.de
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Manchen Nutzern war dieses Landessignet zu modern und schlicht. Die Sächsische
Staatsregierung hat daher zum 1. Januar 2005 die Einführung eines weiteren
Landessignets beschlossen. Dieses Signet, welches einen stärkeren Bezug zum
Sächsischen Staatswappen aufweist, steht daher ab sofort neben dem bisherigen
Landessignet zur freien Verwendung zur Verfügung. Das bisherige Landesignet kann
selbstverständlich weiterhin verwendet werden.
Bilderquelle: Sachsen.de
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